Insolvenzanfechtung – Kann ein Insolvenzverwalter Geld zurückfordern?
Sie erhalten den Brief eines Rechtsanwalts. Dieser fordert Sie im Namen eines Insolvenzverwalters auf, Geld zurück zu zahlen. Geld, das Sie vor langer Zeit von einer jetzt insolventen Person oder Firma erhalten haben.
Wie kann das sein? Was muss ich wissen?
Selbsttest: Trage ich ein Anfechtungsrisiko?
Jeder kann von einer Insolvenzanfechtung betroffen sein – egal ob Unternehmer oder Privatperson – obwohl Sie das Geld von ihrem Kunden für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung oder von ihrem Mieter für eine ordentlich vermietete Wohnung erhalten haben.
Habe ich alles richtig gemacht?
Dr. Olaf Hiebert
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtung
Kontakt zu unserem Experten
Sprechen Sie uns an:
Tel.: +49 211 – 828977 – 190
olaf.hiebert@buchalik-broemmekamp.de
9 Tipps von unseren Experten
Folgende Maßnahmen mindern das Risiko einer Insolvenzanfechtung:
- Der Gläubiger sollte dem Schuldner weder durch ausufernde Mahnungen noch mit Vollstreckungshandlungen, Inkassobüros oder Rechtsanwälten drohen: Wer mit der Vollstreckung droht, muss auch vollstrecken. Freiwillige Zahlungen des Schuldners sind ab diesem Zeitpunkt in aller Regel anfechtbar.
- Der Gläubiger sollte prüfen, ob die Gesamtverbindlichkeiten durch die Zahlungen tatsächlich zurückgeführt werden.
- Hält der Schuldner die Vereinbarung ein, kann das großzügige Zahlungsziel beibehalten und die Geschäftsbeziehung fortgesetzt werden. Sicherer ist es aber, auf Vorkasse umzustellen, um zwischen Leistung und Gegenleistung nicht mehr als 30 Tage vergehen zu lassen. Jede Kreditierung (auch Lieferantenkredit) ist zu unterlassen.
Betroffene Gruppen
Insolvenzanfechtung – habe ich ein Risiko?
Das sagen unsere Mandanten
Erfolgreich vertreten durch unsere Spezialisten für Insolvenzanfechtung
Sie haben noch Fragen
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Spezialisten für Insolvenzanfechtung auf